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Programmiersprachen — SoSe 2009

Zur Veranstaltung

Die Vorlesung findet montags von 14-16 Uhr im Hörsaal N6 (ZDV/NatWiss-Gebäude, Johann-Joachim-Becher-Weg 21) statt. Wir starten am 27.04.09.

Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf dieser Seite (im Bereich Aktuelles) und in der Newsgroup (Server: news.informatik.uni-mainz.de, Gruppe local.bachelor) über Ankündigungen und aktuelle Mitteilungen zur Veranstaltung.

Zwei Termine sind problematisch:

  • Normalerweise würde die Vorlesung in der ersten Woche beginnen. Die Veranstaltung am 20.04.09 muss aber leider ausfallen, weil - wie an zwei weiteren Tagen - auch an diesem eine Sitzung der Berufungskommission der Informatik stattfindet, an der ich teilnehmen muss.

  • Die Veranstaltung am 15.06.09 muss leider auch ausfallen. An diesem Tag bin ich auf einer unaufschiebbaren Dienstreise.
Weil ich für den Stoff im Minimum 12 Vorlesungstermine brauche, in diesem Sommersemester aber nur 13 Termine zur Verfügung stehen, bleiben abzgl. der o.g. zwei Montagstermine nur 11 übrig. Die Veranstaltungen werden deshalb um 14:15 Uhr beginnen, aber erst um 16:00 Uhr enden.



Anmeldung zu den Übungen

Da JOGUStINe bis zum Semesterbeginn die Funktionalität nicht bietet, erfolgen die Anmeldungen zu den Übungen in den ersten beiden Woche nach Vorlesungsbeginn vom 20.04. bis zum 30.04.09 wie gewohnt über: Anmeldung

Aus technischen Gründen müssen Sie sich aber vorher noch nach dem alten Verfahren auch für die Vorlesung anmelden!

Scheinkriterien und Klausur

  • Es gelten die Bestimmung der Bachelor-Prüfungsordnung. Eine kurze Zusammenstellung zum Thema Leistungsüberprüfung befindet sich hier.
  • Anmeldung zur Klausur: Über CampusNet/JOGUStINe
  • Klausur: Die Klausur findet am Mittwoch, den 29.07.2009 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr in den Hörsälen N1 und N2 (Muschel) statt.
  • Hilfsmittel: Es sind keine Hilfsmittel erlaubt.
    Soll ein Wörterbuch (Deutsch-xxx, xxx-Deutsch) in die Klausur mitgenommen werden, so ist dies vor der Klausur im Raum 05-521 abzugeben.
    Elektronische Hilfsmittel (Handy, PDA, etc.) sind nicht erlaubt.
  • Zur Klausur wird nur die/der zugelassen, die/der 50% der Punkte auf den Übungsaufgaben erhalten und nicht öfter als einmal unentschuldigt gefehlt hat. (Eine gewisse Flexibilität zu diesen beiden Punkten behalte ich mir vor.)

Hinweis zu Prüfungen

(Vorgaben des Prüfungsekretariats des FB 08 im Falle einer Prüfungsunfähigkeit)

  1. Der Prüfling trägt die materielle Beweislast für die von ihm behauptete Prüfungsunfähigkeit.
  2. Der Prüfling hat die Prüfungsunfähigkeit unverzüglich, in der Regel nicht später als am Prüfungstag selbst, kundzutun.
  3. Der Prüfling hat als Beweismittel für seine behauptete Prüfungsunfähigkeit eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung vorzulegen, um es dem zuständigen Prüfungsorgan zu ermöglichen, eine Rechtsentscheidung darüber zu treffen, ob die Prüfungsunfähigkeit tatsächlich besteht oder ob sie zu verneinen ist.
  4. Insoweit obliegt es dem Prüfling, den ihn behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden und ihn zu veranlassen, dass er die Diagnose und den Befund der Erkrankung offenbart, die mutmaßliche Dauer der Erkrankung darlegt und eine Aussage darüber trifft, inwieweit das Krankheitsbild nach seinem ärztlichen Dafürhalten (kausal) einer Abnahme der Prüfung entgegensteht.
  5. Die ärztliche Bescheinigung darf in der Regel nicht später als am Prüfungstag selbst ausgestellt sein.
  6. Bei begründeten und erheblichen Zweifeln an der Validität einer (wie oben beschriebenen) ärztlichen Bescheinigung, kann das zuständige Prüfungsorgan dem Prüfling förmlich aufgeben, ein amtsärztliches Attest beizubringen.
  7. Genügt der Prüfling seiner Nachweispflicht nicht in gehörigem Maße und ist das zuständige Prüfungsorgan der überzeugung, dass der Prüfling nicht prüfungsunfähig ist (oder war), hat diese Erkenntnis das Nichtbestehen der Prüfung zur Folge.

Leistungsüberprüfung für die Veranstaltung "Programmiersprachen" (gemäß Bachelor-Prüfungsordnung)

Um Missverständnissen vorzubeugen:

  • Die Leistungsüberprüfung wird zunächst als Klausur abgehalten, die am 29.07.2009 stattfinden wird. Falls ein(e) Studierende(r) eine Klausur abliefert, die nicht als "vollständig ungenügend" angesehen werden kann oder aus wichtigem Grund nicht antreten konnte, kann sie/er an einer Nachprüfung zu einem noch zu vereinbarenden Zeitpunkt - vermutlich erste Woche des Wintersemesters 2009/10 - teilnehmen. Wird hier kein mindestens ausreichendes Ergebnis erzielt, gilt die Leistungsüberprüfung als zum ersten Mal nicht bestanden.

    Beachten Sie aber stets die obigen "Vorgaben des Prüfungsekretariats des FB 08 im Falle einer Prüfungsunfähigkeit"!
  • Für die Zulassung zur Leistungsüberprüfung muss ein(e) Studierende(r) angemeldet sein. Dies muss durch eine explizite Anmeldung zur Prüfung über CampusNet/JOGUStINe erfolgen.

    Ein weiteres Kriterium für die Zulassung zur Leistungsüberprüfung ist die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen.

  • Eine Wiederholung der Leistungsüberprüfung für die Veranstaltung "Programmiersprachen" ist erst wieder im Sommersemester 2010 möglich.

  • Die Wiederholung einer bestandenen Leistungsüberprüfung (z.B. zum Zwecke der Notenverbesserung) ist nicht möglich.

  • Wer zur Leistungsüberprüfung zugelassen wird, aber an der Klausur nicht teilnimmt oder sie nicht besteht, bekommt einen (einfachen) Teilnahmeschein, der weder das Adjektiv "erfolgreich" noch eine Ausweisung erzielter Kreditpunkte enthät. (Letztere gibt es nur bei "erfolgreicher" Teilnahme.)

    Stand: 09.06.09

Impressum

Erstellt von:
Prof. Dr. Herbert Göttler (goettler@informatik.uni-mainz.de ) und Thomas Gottron (gotti@informatik.uni-mainz.de)
 

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