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Programmiersprachen — SoSe 2009
Zur Veranstaltung
Die Vorlesung findet montags von 14-16 Uhr im Hörsaal N6 (ZDV/NatWiss-Gebäude, Johann-Joachim-Becher-Weg 21) statt. Wir starten
am 27.04.09.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf dieser Seite (im
Bereich Aktuelles) und in der Newsgroup
(Server: news.informatik.uni-mainz.de, Gruppe local.bachelor) über
Ankündigungen und aktuelle Mitteilungen zur Veranstaltung.
Zwei Termine sind problematisch:
- Normalerweise würde die Vorlesung in der ersten Woche beginnen.
Die Veranstaltung am 20.04.09 muss aber leider ausfallen, weil - wie an zwei weiteren Tagen - auch
an diesem eine Sitzung der
Berufungskommission der Informatik stattfindet, an der ich teilnehmen muss.
- Die Veranstaltung am 15.06.09 muss leider auch ausfallen. An diesem Tag bin ich auf einer
unaufschiebbaren Dienstreise.
Weil ich für den Stoff im Minimum 12 Vorlesungstermine brauche, in diesem Sommersemester aber nur 13 Termine zur
Verfügung stehen, bleiben abzgl. der o.g. zwei Montagstermine nur 11 übrig. Die
Veranstaltungen werden deshalb um 14:15 Uhr beginnen, aber erst um 16:00 Uhr enden.
Anmeldung zu den Übungen
Da JOGUStINe bis zum Semesterbeginn die Funktionalität nicht bietet, erfolgen die
Anmeldungen zu den Übungen in den ersten beiden Woche nach Vorlesungsbeginn vom 20.04.
bis zum 30.04.09 wie gewohnt über:
Anmeldung
Aus technischen Gründen müssen Sie sich aber vorher noch nach dem alten Verfahren auch
für die Vorlesung anmelden!
Scheinkriterien und Klausur
- Es gelten die Bestimmung der Bachelor-Prüfungsordnung. Eine kurze Zusammenstellung
zum Thema Leistungsüberprüfung befindet sich hier.
-
Anmeldung zur Klausur: Über CampusNet/JOGUStINe
- Klausur: Die Klausur findet am Mittwoch, den 29.07.2009 von 09:00 Uhr bis
12:00 Uhr in den Hörsälen N1 und N2 (Muschel) statt.
- Hilfsmittel: Es sind keine Hilfsmittel erlaubt.
Soll ein Wörterbuch (Deutsch-xxx, xxx-Deutsch) in die Klausur mitgenommen
werden, so ist dies vor der Klausur im Raum 05-521
abzugeben.
Elektronische Hilfsmittel (Handy, PDA, etc.) sind nicht erlaubt.
- Zur Klausur wird nur die/der zugelassen, die/der 50% der Punkte auf den
Übungsaufgaben erhalten und nicht öfter als einmal unentschuldigt
gefehlt hat. (Eine gewisse Flexibilität zu diesen beiden Punkten behalte
ich mir vor.)
Hinweis zu Prüfungen
(Vorgaben des Prüfungsekretariats des FB 08 im Falle einer Prüfungsunfähigkeit)
- Der Prüfling trägt die materielle Beweislast für
die von ihm behauptete Prüfungsunfähigkeit.
- Der Prüfling hat die Prüfungsunfähigkeit
unverzüglich, in der Regel nicht später als am
Prüfungstag selbst, kundzutun.
- Der Prüfling hat als Beweismittel für seine behauptete
Prüfungsunfähigkeit eine qualifizierte ärztliche
Bescheinigung vorzulegen, um es dem zuständigen
Prüfungsorgan zu ermöglichen, eine Rechtsentscheidung
darüber zu treffen, ob die Prüfungsunfähigkeit
tatsächlich besteht oder ob sie zu verneinen ist.
- Insoweit obliegt es dem Prüfling, den ihn behandelnden Arzt
von der Schweigepflicht zu entbinden und ihn zu veranlassen, dass er
die Diagnose und den Befund der Erkrankung offenbart, die
mutmaßliche Dauer der Erkrankung darlegt und eine Aussage
darüber trifft, inwieweit das Krankheitsbild nach seinem
ärztlichen Dafürhalten (kausal) einer Abnahme der
Prüfung entgegensteht.
- Die ärztliche Bescheinigung darf in der Regel nicht
später als am Prüfungstag selbst ausgestellt sein.
- Bei begründeten und erheblichen Zweifeln an der
Validität einer (wie oben beschriebenen) ärztlichen
Bescheinigung, kann das zuständige Prüfungsorgan dem
Prüfling förmlich aufgeben, ein amtsärztliches Attest
beizubringen.
- Genügt der Prüfling seiner Nachweispflicht nicht in
gehörigem Maße und ist das zuständige
Prüfungsorgan der überzeugung, dass der Prüfling nicht
prüfungsunfähig ist (oder war), hat diese Erkenntnis das
Nichtbestehen der Prüfung zur Folge.
Leistungsüberprüfung für die Veranstaltung "Programmiersprachen" (gemäß Bachelor-Prüfungsordnung)
Um Missverständnissen vorzubeugen:
-
Die Leistungsüberprüfung wird zunächst als Klausur abgehalten, die am
29.07.2009 stattfinden wird. Falls ein(e) Studierende(r) eine Klausur abliefert, die nicht
als "vollständig ungenügend" angesehen werden kann
oder aus wichtigem Grund nicht antreten konnte, kann sie/er
an einer Nachprüfung zu einem noch zu vereinbarenden Zeitpunkt - vermutlich erste Woche des
Wintersemesters 2009/10 - teilnehmen. Wird hier kein mindestens ausreichendes Ergebnis erzielt, gilt die
Leistungsüberprüfung als zum ersten Mal nicht bestanden.
Beachten Sie aber stets die obigen "Vorgaben des Prüfungsekretariats des FB 08 im Falle einer
Prüfungsunfähigkeit"!
-
Für die Zulassung zur Leistungsüberprüfung muss ein(e) Studierende(r) angemeldet sein. Dies
muss durch eine explizite Anmeldung zur Prüfung über CampusNet/JOGUStINe erfolgen.
Ein weiteres Kriterium für die Zulassung zur Leistungsüberprüfung ist die erfolgreiche
Teilnahme an den Übungen.
-
Eine Wiederholung der Leistungsüberprüfung für die Veranstaltung
"Programmiersprachen" ist erst wieder im Sommersemester
2010 möglich.
-
Die Wiederholung einer bestandenen
Leistungsüberprüfung (z.B. zum Zwecke der Notenverbesserung) ist nicht möglich.
-
Wer zur Leistungsüberprüfung zugelassen wird, aber an der Klausur nicht teilnimmt oder sie
nicht besteht, bekommt einen (einfachen) Teilnahmeschein, der weder das Adjektiv
"erfolgreich" noch eine Ausweisung erzielter Kreditpunkte enthät.
(Letztere gibt es nur bei "erfolgreicher" Teilnahme.)
Stand: 09.06.09
Impressum
Erstellt von:
Prof. Dr. Herbert Göttler
(goettler@informatik.uni-mainz.de )
und
Thomas Gottron
(gotti@informatik.uni-mainz.de)
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