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Information Retrieval

Dr. Thomas Gottron



Knowledge is of two kinds. We know a subject ourselves, or we know where we can find information upon it.

(Samuel Johnson)

Veranstaltungen in diesem Semester

Vorlesung mit Übungen

Vorlesung: Mittwoch, 14-16, Raum 04-224
Übung: nach Vereinbarung

Seminar

Vorbesprechung: 29.10.2009, 10 c.t., Besprechungsraum der Informatik (05.332)
Blocktermine: nach Vereinbarung

Praktikum

Blocktermin: wird noch bekannt gegeben

Allgemeiner Hinweis zu Prüfungen

(Vorgaben des Prüfungsekretariats des FB 08 im Falle einer Prüfunfähigkeit)

  1. Der Prüfling trägt die materielle Beweislast für die von ihm behauptete Prüfungsunfähigkeit.
  2. Der Prüfling hat die Prüfungsunfähigkeit unverzüglich, in der Regel nicht später als am Prüfungstag selbst, kundzutun.
  3. Der Prüfling hat als Beweismittel für seine behauptete Prüfungsunfähigkeit eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung vorzulegen, um es dem zuständigen Prüfungsorgan zu ermöglichen, eine Rechtsentscheidung darüber zu treffen, ob die Prüfungsunfähigkeit tatsächlich besteht oder ob sie zu verneinen ist.
  4. Insoweit obliegt es dem Prüfling, den ihn behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden und ihn zu veranlassen, dass er die Diagnose und den Befund der Erkrankung offenbart, die mutmaßliche Dauer der Erkrankung darlegt und eine Aussage darüber trifft, inwieweit das Krankheitsbild nach seinem ärztlichen Dafürhalten (kausal) einer Abnahme der Prüfung entgegensteht.
  5. Die ärztliche Bescheinigung darf in der Regel nicht später als am Prüfungstag selbst ausgestellt sein.
  6. Bei begründeten und erheblichen Zweifeln an der Validität einer (wie oben beschriebenen) ärztlichen Bescheinigung, kann das zuständige Prüfungsorgan dem Prüfling förmlich aufgeben, ein amtsärztliches Attest beizubringen.
  7. Genügt der Prüfling seiner Nachweispflicht nicht in gehörigem Maße und ist das zuständige Prüfungsorgan der überzeugung, dass der Prüfling nicht prüfungsunfähig ist (oder war), hat diese Erkenntnis das Nichtbestehen der Prüfung zur Folge.

Impressum

Erstellt von:
Thomas Gottron (gottron@uni-mainz.de)
 

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Institut für Informatik, 21.11.2009   ImpressumImpressum   Zum SeitenanfangZum Seitenanfang