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Einführung in die Programmierung — WiSe 2009/10
Prof. Dr. Herbert Göttler
Zur Veranstaltung
Die Vorlesung findet donnerstags von 10-12 Uhr im Hörsaal N2 (Muschel) statt,
beginnend mit dem 29. Oktober 2009.
Letzter Vorlesungstag ist voraussichtlich der 11. Februar 2010.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf dieser Seite (im
Bereich Aktuelles) und in der Newsgroup
(Server: news.informatik.uni-mainz.de, Gruppe local.bachelor) über
Ankündigungen und aktuelle Mitteilungen zur Veranstaltung.
Anmeldung zur Veranstaltung und zu den Übungen
Eine Anmeldung zur Veranstaltung in JOGU-StINe ist spätestens bis zum 22. Oktober 2009 (12:00 Uhr) möglich.
Mehr Informationen zu den Fristen gibt es hier.
Die Anmeldung zu den Übungen erfolgt bis zum 27. Oktober 2009 hier.
Zwecks besserer Organisation bitten wir um eine Anmeldung bis zum 2. November.
Achtung: Eine Anmeldung in beiden Systemen ist zwingend erforderlich!
Scheinkriterien und Klausur
- Es gelten die Bestimmung der Bachelor-Prüfungsordnung. Eine kurze Zusammenstellung
zum Thema Leistungsüberprüfung befindet sich hier.
- Anmeldung zur Klausur:
Wird zu einem späteren Zeitpunkt in JOGU-StINe freigeschaltet.
- Klausur: Die Klausur findet voraussichtlich am Samstag, den 13.2.2010 von 9:00 Uhr bis
12:00 Uhr statt. Genaueres wird noch bekannt gegeben.
am Samstag, den 14.02.2009 von 9:00 Uhr bis
12:00 Uhr in den Hörsälen N1, N2 und N3 (Muschel) statt.
- Hilfsmittel: Als Hilfsmittel ist lediglich ein beidseitig beschriebenes Blatt Papier im Din-A4 Format erlaubt.
Soll ein Wörterbuch (Deutsch-xxx, xxx-Deutsch) in die Klausur mitgenommen
werden, so ist dies vor der Klausur im Raum 05-521
abzugeben.
Elektronische Hilfsmittel (Handy, PDA, etc.) sind nicht erlaubt.
- Zur Klausur wird nur die/der zugelassen, die/der 50% der Punkte auf den
Übungsaufgaben erhalten und nicht öfter als einmal unentschuldigt
gefehlt hat. (Eine gewisse Flexibilität zu diesen beiden Punkten behalte
ich mir vor.)
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Hinweis zu Prüfungen
(Vorgaben des Prüfungsekretariats des FB 08 im Falle einer Prüfunfähigkeit)
- Der Prüfling trägt die materielle Beweislast für
die von ihm behauptete Prüfungsunfähigkeit.
- Der Prüfling hat die Prüfungsunfähigkeit
unverzüglich, in der Regel nicht später als am
Prüfungstag selbst, kundzutun.
- Der Prüfling hat als Beweismittel für seine behauptete
Prüfungsunfähigkeit eine qualifizierte ärztliche
Bescheinigung vorzulegen, um es dem zuständigen
Prüfungsorgan zu ermöglichen, eine Rechtsentscheidung
darüber zu treffen, ob die Prüfungsunfähigkeit
tatsächlich besteht oder ob sie zu verneinen ist.
- Insoweit obliegt es dem Prüfling, den ihn behandelnden Arzt
von der Schweigepflicht zu entbinden und ihn zu veranlassen, dass er
die Diagnose und den Befund der Erkrankung offenbart, die
mutmaßliche Dauer der Erkrankung darlegt und eine Aussage
darüber trifft, inwieweit das Krankheitsbild nach seinem
ärztlichen Dafürhalten (kausal) einer Abnahme der
Prüfung entgegensteht.
- Die ärztliche Bescheinigung darf in der Regel nicht
später als am Prüfungstag selbst ausgestellt sein.
- Bei begründeten und erheblichen Zweifeln an der
Validität einer (wie oben beschriebenen) ärztlichen
Bescheinigung, kann das zuständige Prüfungsorgan dem
Prüfling förmlich aufgeben, ein amtsärztliches Attest
beizubringen.
- Genügt der Prüfling seiner Nachweispflicht nicht in
gehörigem Maße und ist das zuständige
Prüfungsorgan der überzeugung, dass der Prüfling nicht
prüfungsunfähig ist (oder war), hat diese Erkenntnis das
Nichtbestehen der Prüfung zur Folge.
Leistungsüberprüfung für die Veranstaltung "Einführung in die Programmierung" (nach § 5 der Bachelor-
Studienordnung)
Um Missverständnissen vorzubeugen:
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Die Leistungsüberprüfung wird zunächst als Klausur abgehalten, die nach der Vorlesungszeit stattfinden wird.
Falls ein(e) Studierende(r) eine Klausur abliefert, die nicht
als "vollständig ungenügend" angesehen werden kann
oder aus wichtigem Grund nicht antreten konnte, kann sie/er
an einer Nachprüfung zu einem noch zu vereinbarenden Zeitpunkt - vermutlich erste Woche des
Sommersemesters - teilnehmen. Wird auch hier kein mindestens ausreichendes Ergebnis erzielt, gilt die
Leistungsüberprüfung als zum ersten Mal nicht bestanden.
Eine Wiederholung der Leistungsüberprüfung für die Veranstaltung
"Einführung in die Programmierung" nach § 5(6) ist erst wieder im nächsten Wintersemester
möglich.
Für die Zulassung zur Leistungsüberprüfung muss ein(e) Studierende(r) angemeldet sein. Dies
erfolgt automatisch mit dem Eintragen durch das Anmeldungsprogramm zu Beginn
der Vorlesungszeit.
Ein weiteres Kriterium für die Zulassung zur Leistungsüberprüfung ist die erfolgreiche
Teilnahme an den Übungen. Liegt keine erfolgreiche Teilnahme an den Übungen vor, gilt
die Leistungsüberprüfung als zum ersten Mal nicht bestanden. In diesem Fall gilt
der nächste Versuch (im Wintersemester 2010/11),
den Leistungsnachweis für die Veranstaltung zu erbringen, als Wiederholung der
Leistungsüberprüfung.
Studierende müssen sich gemäß den Fristen abgemeldet haben, wenn sie an der Leistungsüberprüfung
nicht teilnehmen wollen. Sonst gilt grundsätzlich bei späterem
Nichtantreten zur Leistungsüberprüfung diese für sie als
zum ersten Mal nicht bestanden.
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Nach § 5(8) der Bachelor-Prüfungsordnung ist Wiederholung einer bestandenen
Leistungsüberprüfung (z.B. zum Zwecke der Notenverbesserung) nicht möglich.
Stand: 18.04.06
Impressum
Erstellt von:
Prof. Dr. Herbert Göttler
(goettler@informatik.uni-mainz.de )
und
Andreas von Dziegielewski
(dziegiel@uni-mainz.de)
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