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Einführung in die Programmierung — WiSe 2009/10

Prof. Dr. Herbert Göttler



Zur Veranstaltung

Die Vorlesung findet donnerstags von 10-12 Uhr im Hörsaal N2 (Muschel) statt, beginnend mit dem 29. Oktober 2009. Letzter Vorlesungstag ist voraussichtlich der 11. Februar 2010.

Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf dieser Seite (im Bereich Aktuelles) und in der Newsgroup (Server: news.informatik.uni-mainz.de, Gruppe local.bachelor) über Ankündigungen und aktuelle Mitteilungen zur Veranstaltung.

Anmeldung zur Veranstaltung und zu den Übungen

Eine Anmeldung zur Veranstaltung in JOGU-StINe ist spätestens bis zum 22. Oktober 2009 (12:00 Uhr) möglich. Mehr Informationen zu den Fristen gibt es hier. Die Anmeldung zu den Übungen erfolgt bis zum 27. Oktober 2009 hier. Zwecks besserer Organisation bitten wir um eine Anmeldung bis zum 2. November.

Achtung: Eine Anmeldung in beiden Systemen ist zwingend erforderlich!

Scheinkriterien und Klausur

  • Es gelten die Bestimmung der Bachelor-Prüfungsordnung. Eine kurze Zusammenstellung zum Thema Leistungsüberprüfung befindet sich hier.
  • Anmeldung zur Klausur: Wird zu einem späteren Zeitpunkt in JOGU-StINe freigeschaltet.
  • Klausur: Die Klausur findet voraussichtlich am Samstag, den 13.2.2010 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt. Genaueres wird noch bekannt gegeben.
  • am Samstag, den 14.02.2009 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr in den Hörsälen N1, N2 und N3 (Muschel) statt.
  • Hilfsmittel: Als Hilfsmittel ist lediglich ein beidseitig beschriebenes Blatt Papier im Din-A4 Format erlaubt.
    Soll ein Wörterbuch (Deutsch-xxx, xxx-Deutsch) in die Klausur mitgenommen werden, so ist dies vor der Klausur im Raum 05-521 abzugeben.
    Elektronische Hilfsmittel (Handy, PDA, etc.) sind nicht erlaubt.
  • Zur Klausur wird nur die/der zugelassen, die/der 50% der Punkte auf den Übungsaufgaben erhalten und nicht öfter als einmal unentschuldigt gefehlt hat. (Eine gewisse Flexibilität zu diesen beiden Punkten behalte ich mir vor.)
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Hinweis zu Prüfungen

(Vorgaben des Prüfungsekretariats des FB 08 im Falle einer Prüfunfähigkeit)

  1. Der Prüfling trägt die materielle Beweislast für die von ihm behauptete Prüfungsunfähigkeit.
  2. Der Prüfling hat die Prüfungsunfähigkeit unverzüglich, in der Regel nicht später als am Prüfungstag selbst, kundzutun.
  3. Der Prüfling hat als Beweismittel für seine behauptete Prüfungsunfähigkeit eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung vorzulegen, um es dem zuständigen Prüfungsorgan zu ermöglichen, eine Rechtsentscheidung darüber zu treffen, ob die Prüfungsunfähigkeit tatsächlich besteht oder ob sie zu verneinen ist.
  4. Insoweit obliegt es dem Prüfling, den ihn behandelnden Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden und ihn zu veranlassen, dass er die Diagnose und den Befund der Erkrankung offenbart, die mutmaßliche Dauer der Erkrankung darlegt und eine Aussage darüber trifft, inwieweit das Krankheitsbild nach seinem ärztlichen Dafürhalten (kausal) einer Abnahme der Prüfung entgegensteht.
  5. Die ärztliche Bescheinigung darf in der Regel nicht später als am Prüfungstag selbst ausgestellt sein.
  6. Bei begründeten und erheblichen Zweifeln an der Validität einer (wie oben beschriebenen) ärztlichen Bescheinigung, kann das zuständige Prüfungsorgan dem Prüfling förmlich aufgeben, ein amtsärztliches Attest beizubringen.
  7. Genügt der Prüfling seiner Nachweispflicht nicht in gehörigem Maße und ist das zuständige Prüfungsorgan der überzeugung, dass der Prüfling nicht prüfungsunfähig ist (oder war), hat diese Erkenntnis das Nichtbestehen der Prüfung zur Folge.

Leistungsüberprüfung für die Veranstaltung "Einführung in die Programmierung" (nach § 5 der Bachelor- Studienordnung)

Um Missverständnissen vorzubeugen:

  • Die Leistungsüberprüfung wird zunächst als Klausur abgehalten, die nach der Vorlesungszeit stattfinden wird. Falls ein(e) Studierende(r) eine Klausur abliefert, die nicht als "vollständig ungenügend" angesehen werden kann oder aus wichtigem Grund nicht antreten konnte, kann sie/er an einer Nachprüfung zu einem noch zu vereinbarenden Zeitpunkt - vermutlich erste Woche des Sommersemesters - teilnehmen. Wird auch hier kein mindestens ausreichendes Ergebnis erzielt, gilt die Leistungsüberprüfung als zum ersten Mal nicht bestanden.

    Eine Wiederholung der Leistungsüberprüfung für die Veranstaltung "Einführung in die Programmierung" nach § 5(6) ist erst wieder im nächsten Wintersemester möglich.

    Für die Zulassung zur Leistungsüberprüfung muss ein(e) Studierende(r) angemeldet sein. Dies erfolgt automatisch mit dem Eintragen durch das Anmeldungsprogramm zu Beginn der Vorlesungszeit.

    Ein weiteres Kriterium für die Zulassung zur Leistungsüberprüfung ist die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen. Liegt keine erfolgreiche Teilnahme an den Übungen vor, gilt die Leistungsüberprüfung als zum ersten Mal nicht bestanden. In diesem Fall gilt der nächste Versuch (im Wintersemester 2010/11), den Leistungsnachweis für die Veranstaltung zu erbringen, als Wiederholung der Leistungsüberprüfung.

    Studierende müssen sich gemäß den Fristen abgemeldet haben, wenn sie an der Leistungsüberprüfung nicht teilnehmen wollen. Sonst gilt grundsätzlich bei späterem Nichtantreten zur Leistungsüberprüfung diese für sie als zum ersten Mal nicht bestanden.

  • Nach § 5(8) der Bachelor-Prüfungsordnung ist Wiederholung einer bestandenen Leistungsüberprüfung (z.B. zum Zwecke der Notenverbesserung) nicht möglich.

    Stand: 18.04.06

Impressum

Erstellt von:
Prof. Dr. Herbert Göttler (goettler@informatik.uni-mainz.de ) und Andreas von Dziegielewski (dziegiel@uni-mainz.de)
 

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