Diese Veranstaltungen sollen den Übergang zwischen der Schule und den zu einem problemorientierten wissenschaftlichen Studium erleichtern. Sie vermitteln einen Überblicküber den Gegenstand des Fachs, die spezifischen Fragestellungen und die angewandten Methoden. Sie müssen bis spätestens zum 3. Fachsemester absolviert werden. Der Leistungsnachweis erfolgt durch eine Teilnahmebestätigung.
Vorlesungen und Übungen
Vorlesungen dienen der Vermittlung des Stoffes in größeren Gruppen. Sie sind erforderlich, um den Studierenden die für ein erfolgreiches Studium unverzichtbaren fach- und fachgebietsbezogenen methodischen und inhaltlichen Kenntnisse in größeren Zusammenhängen zu vermitteln. Vorlesungen bieten auch die Möglichkeit zur Interaktion zwischen Lehrenden und Lernenden.
Übungen dienen zur Nachbearbeitung und Vertiefung des in Vorlesungen erarbeiteten Stoffes unter fachlicher Betreuung. Im Rahmen der Übungen sind meistens wöchentliche Aufgabenblätter zu bearbeiten.
Proseminare und Seminare dienen der selbständigen Einarbeitung in wissenschaftliche Literatur unter fachlicher Betreuung.
In Proseminaren liegt das Schwergewicht auf dem Vertrautmachen mit den Erfordernissen fachlichen wissenschaftlichen Arbeitens. Es werden den Studierenden Zugangswege zu den Materialien, zu den methodischen Grundlagen ihrer wissenschaftlichen Beurteilung sowie zur wissenschaftlichen Sekundärliteratur eröffnet.
In Seminaren steht die selbständige Erarbeitung eines Themas anhand von Originalliteratur im Vordergrund.
Die in Proseminaren und Seminaren zu erbringenden Leistungen bestehen in der Regel aus einer schriftlichen Ausarbeitung und einem freien Vortrag über das zugewiesene Thema vor den Seminarteilnehmern und der Veranstalterin oder dem Veranstalter. Dabei sollen Präsentations- und Diskussionstechniken geübt werden.
Praktika dienen dem Erlernen von praktischen Fähigkeiten durch angeleitetes Üben. Sie werden in der Regel in kleinen Gruppen unter Anleitung durch einschlägig erfahrenes Personal durchgeführt. Zur erfolgreichen Teilnahme an Praktika ist eine intensive Vorbereitung auf den jeweiligen Stoff erforderlich. Die erfolgreiche Teilnahme an einer vorbereitende Veranstaltung (Vorlesung) kann verlangt werden. Der Fachbereich kann vorsehen, dass das erforderliche Vorwissen durch Testate oder andere geeignete Verfahren überprüft wird. Die erfolgreiche Teilnahme an Praktika wird durch entsprechende Studiennachweise gemäß § 10 bescheinigt. Einzelheiten dazu legt die Veranstalterin oder der Veranstalter fest.
Betriebspraktikum:
Nach der Bachelorvorprüfung ist ein dreimonatiges Betriebspraktikum in einem einschlägig relevanten Berufsfeld zu absolvieren. Ein Betriebspraktikum ist eine Vollzeittätigkeit im Informatik-Umfeld in Industrie oder Verwaltung. Dort soll die oder der Studierende die Möglichkeit erhalten, exemplarisch die professionelle Anwendung des im Studium theoretisch Behandelten zu erfahren. Dabei sollten die aus dem Betriebspraktikum zu erwartenden Erfahrungen für das weitere Informatikstudium relevant sein und evtl. eine Vertiefung im Rahmen der Erstellung der Abschlussarbeit erfahren.
Das Betriebspraktikum wird durch einen institutsöffentlichen Bericht (in der Regel einen Vortrag) und je einen schriftlichen Bericht des Studierenden und des Betriebs abgeschlossen. Die Planung des Betriebspraktikums erfolgt gemeinsam durch den Studierenden, den Betrieb und ein Mitglied des Lehrkörpers des Institut für Informatik. Um die Relevanz des Praktikums für das Studium zu sichern, muss das Betriebspraktikum einzeln von einem dafür vom zuständigen Prüfungsausschuss Beauftragten aufgrund eines vorgelegten Plans genehmigt werden. Dieser stellt eine Bescheinigung über das erfolgreiche Absolvieren eines Betriebspraktikums aus.