Studium der Informatik als drittes Fach kann nicht mehr aufgenommen werden.
Die folgenden Informationen beziehen sich auf den auslaufenden Sudiengang "Informatik als 3. Fach". Ein bereits angetretenes Studium kann fertig studiert werden.
Eins der bisher studierten Fächer sollte einen möglichst hohen Anteil an Mathematikveranstaltungen aufweisen (z.B. Mathematik oder Physik), da in diesem Falle keine weiteren Mathematikveranstaltungen im Rahmen der Erweiterungsfachprüfung nachgewiesen werden müssen.
Für Studierende, die weder in Mathematik noch in Physik die Lehrbefähigung besitzen oder das Erste Staatsexamen abgelegt haben, sind hinsichtlich der zusätzlichen Ausbildung in Mathematik Sonderregelungen zu treffen (Bezug: LVO über die Erste Staatsprüfung, Anhang 10, Abs. 1.3).
Ziel dieses Ergänzungsstudiums ist die Erlangung der Lehrbefähigung für das Fach Informatik an Gymnasien.
Dazu ist der Erwerb gründlicher Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Informatik vonnöten und das Erlernen der Fähigkeit, komplexe Problemstellungen nach wissenschaftlichen Methoden zu analysieren und in größere Zusammenhänge einzuordnen. Die Ausbildung muss neben fachlichen Inhalten Kreativität, Kritikfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein ebenso fördern, wie Fertigkeiten für Planung, Gestaltung und Auswertung qualifizierten Unterrichts.
Es wird deshalb für das Lehramt Informatik empfohlen, an Veranstaltungen aus folgenden großen Bereichen teilzunehmen:
Fachveranstaltungen
Im Mittelpunkt stehen die Grundlagen, die fachlichen Inhalte und die Methoden der Informatik, sowie deren Einsatzmöglichkeiten und Anwendungen. Insbesondere sind zu vermitteln:
Informatik und Gesellschaft
Ein Teil der Ausbildung ist dem "Woher" und "Wohin" der Informatik zu widmen.
Zum "Woher" gehören Veranstaltungen, die die Einbettung der Informatik in die Geschichte und die Gegenwart unserer Gesellschaft sowie die beobachteten Folgen und die zu erwartenden Auswirkungen bei den Anwendungen und beim Einsatz von informationsverarbeitenden Systemen behandeln.
Das "Wohin" befasst sich mit möglichen künftigen Anwendungsbereichen, langfristigen Auswirkungen und der Einbeziehung unvermeidlicher, bzw. der Gegensteuerung unerwünschter Entwicklungen.
Hauptstudium
Studienzeit
Erarbeitung des Lehrstoffes
Es bleibt den Studierenden überlassen, wie sie die Anforderungen des §27 Abs. 2 der LVO erfüllen. Die Prüfungsordnung sieht ausdrücklich die Möglichkeit des Selbststudiums vor.
Prüfung
Der Antrag auf Zulassung zur Erweiterungsfachprüfung ist an das Landesprüfungsamt zu richten.
Eine fünfstündige Prüfungsklausur oder eine dreistündige Prüfungsklausur plus Prüfungsnachgespräch über Kernveranstaltungen der Praktischen und Theoretischen Informatik kann jeweils zu dem halbjährlichen Prüfungstermin geschrieben werden. Die mündliche Prüfung erstreckt sich über Teilgebiete der Angewandten/Praktischen und Theoretischen Informatik, die nicht Bestandteil der schriftlichen Prüfung waren.
Der Bedarf an gut ausgebildeten Informatiklehrerinnen und -lehrern wird auch noch in den nächsten Jahren bestehen.